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Viele Einwegkunststoffe seit Juli 2021 verboten oder kennzeichnungspflichtig

ÐÓ°ÉÊÓÆµ-Merkblatt zur Umsetzung der neuen Vorschriften
Verbot von Einwegplastik: Teller, Tasse und Besteck aus Plastik mit einem Stopp-Symbol

Plastikgeschirr darf künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden

© Andreas Steidlinger / iStock / Getty Images Plus

Das Aus für Plastiktrinkhalme & Co. kam Mitte 2021: Am 3. Juli traten hierzulande die Einwegkunststoffverbots- und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Was Unternehmen beachten müssen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (ÐÓ°ÉÊÓÆµ) in einem Merkblatt zusammengefasst.

Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um.

Damit sind seit dem Sommer 2021 bestimmte Produkte wie Einweggeschirr und Wattestäbchen verboten, andere Erzeugnisse aus Einwegkunststoff wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen gesondert gekennzeichnet werden. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

In seinem Merkblatt erläutert der ÐÓ°ÉÊÓÆµ, was sich im Einzelnen geändert hat und welche Produkte betroffen sind:

ÐÓ°ÉÊÓÆµ-Merkblatt Einwegprodukte aus Kunststoff (PDF, 336 KB)

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Christoph Petri Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik

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Petra Blum Pressesprecherin