Dieser "ehrÂbare Kaufmann" war jahrhundertelang die einzige Garantie eines geordneten HanÂdels gegenüber der "Räuberei" – insbesondere im internationalen Bereich. Heute ist das Konzept des "ehrbaren Kaufmanns" demgegenüber weitgehend in Vergessenheit geraten.
Die Instrumente, die das IHK-Gesetz den Industrie- und HandelskamÂmern zur Ausfüllung ihres Auftrages zur Verfügung stellt, sind kaum effektiv. InsbeÂsondere gibt es außerhalb der freien Berufe keine Rügemöglichkeiten durch Kammern und auch keine Berufs- oder Ehrengerichtsbarkeit. Der Begriff des "ehrbaÂren Kaufmanns" wird zunehmend durch Soft-Law-Anglizismen wie "Compliance", "Good Governance", "Fair Play" und "Corporate Social ResponsiÂbility (CSR)" verÂdrängt.
Herausforderung:
Der "ehrbare Kaufmann" ist seit jeher ein Leitbild der verfassten Unternehmerschaft, was sich beispielsweise in Hamburg in der engen Verbindung zwischen HandelsÂkammer und der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns" manifestiert. In den MeÂdien wird dagegen gerade in letzter Zeit eher ein negatives Unternehmerbild verÂbreitet. Die Notwendigkeit eines Bewusstseinswandels wird zwar erkannt, aber klare Konzepte dafür gibt es nicht – was sich nicht zuletzt auch an einer Verwendung der genannten englischen Begriffe zeigt, die nur dunkel vermuten lassen, was hinter ihÂnen stecken könnte. Die Herausforderung besteht darin, in der Unternehmerschaft das Rechtsbewusstsein und die Verantwortung, die sich aus der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers ergibt, zu stärken. Der "ehrbare Kaufmann" ist dabei zugleich Anspruch und Ziel.
Position der ÐÓ°ÉÊÓÆµ:
Der "ehrbare Kaufmann" ist ein Konzept, das nicht in leer laufenden Gesetzen und in diffusen Sonntagsreden abgehandelt werden darf. Es gilt, den "ehrbaren Kaufmann" wieder mit Leben zu füllen. Die ÐÓ°ÉÊÓÆµ engagiert sich diesbezüglich gegen unlauteren WettbeÂwerb und gegen Produkt- und Markenpiraterie, setzt sich für eine Verhinderung und Bekämpfung der Korruption ein und unterstützt kaufmännische Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit. Die ÐÓ°ÉÊÓÆµ unterstützt grundÂsätzlich alle Bestrebungen, deren Ziel es ist, den "ehrbaren Kaufmann" zu förÂdern.
Kritisch sind allerdings solche Aktivitäten zu betrachten, bei denen der "ehrbare Kaufmann" oder die "Corporate Social Responsibilty (CSR)" lediglich Deckmantel für ein privates Gewinnstreben sind. Ebenfalls kritisch sind Bestrebungen des GesetzgeÂbers, geÂsetzliche Vorgaben für Verhaltensweisen zu machen, durch die sich UnterÂnehmer im Wettbewerb durch freiwilliges besonderes soziales Engagement, EngaÂgement für die Umwelt oder Ähnliches hervorheben wollen. Der Gesetzgeber soll zwar Handlungen, die dem Bild des "ehrbaren Kaufmanns" nicht entsprechen, durch Normen und deren strikte Anwendung verhindern. Er soll aber nicht gesetzlich vorschreiben, was einen "ehrbaren Kaufmann" positiv auszeichÂnet. Dies soll freiwillig bleiÂben.