Darin enthalten ist ein Anteil, mit dem sich die IHKs an der Finanzierung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), bestehend aus Auslandshandelskammern sowie Delegationen und Repräsentanzen, beteiligen. Die ÐÓ°ÉÊÓÆµ hat gemäß § 10a Abs. 2 IHKG den gesetzlichen Auftrag das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der ´¡³Üß±ð²Ô·É¾±°ù³Ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ der Bundesrepublik Deutschland zu koordinieren und zu fördern.Â
Daher betreut die ÐÓ°ÉÊÓÆµ dieses Netzwerk, das aus rechtlich selbstständigen Auslandshandelskammern und aus Delegationen und Repräsentanzen besteht, die rechtlich Teil der ÐÓ°ÉÊÓÆµ sind. Die Finanzierung des Netzes erfolgt auch aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Die Zuwendungsquote der Standorte beträgt im Durchschnitt circa 25 Prozent. Für die Delegationen und Repräsentanzen übernimmt die ÐÓ°ÉÊÓÆµ eine Kofinanzierung, die aus den Beiträgen der IHKs finanziert wird.
Alle Beiträge werden jährlich von der ÐÓ°ÉÊÓÆµ-Vollversammlung beschlossen. Neben den Beiträgen der IHKs speisen sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Eigenerträgen sowie Bundeszuwendungen für die Delegationen und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft zur ´¡³Üß±ð²Ô·É¾±°ù³Ù²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ für die deutschen Unternehmen.
Gut die Hälfte der Aufwendungen der ÐÓ°ÉÊÓÆµ und ihrer Tochterunternehmen sind Personalaufwendungen. Im Verbund beschäftigte die ÐÓ°ÉÊÓÆµ im In- und Ausland 2024 mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – in der ÐÓ°ÉÊÓÆµ in Berlin und Brüssel, bei ihren Tochterunternehmen ÐÓ°ÉÊÓÆµ Service GmbH, ÐÓ°ÉÊÓÆµ DEinternational GmbH und ÐÓ°ÉÊÓÆµ Gesellschaft für berufliche Bildung gGmbH sowie bei Delegationen, Repräsentanzen und Servicegesellschaften im Ausland.
Gemäß ihrer Beitragsordnung erhebt die ÐÓ°ÉÊÓÆµ Beiträge zur Deckung der im Wirtschaftsplan festgesetzten Aufwendungen von den Industrie- und Handelskammern. Die Anteile orientieren sich an den Gewerbeerträgen der IHK-Bezirke.